Ein feierlicher Gottesdienst stellt Ihren Entschluss zum gemeinsamen Leben unter Gottes Segen. Voraussetzungen sind: mindestens ein Ehepartner gehört zu einer Landeskirche und die Ehe ist rechtsgültig vor dem Zivilstandesamt geschlossen worden.
Mindestens sechs Monate vor dem Fest sollten Sie Kontakt mit dem Pfarramt Ihrer Kirchgemeinde aufnehmen. Sind Sie Mitglied der Münstergemeinde, geschieht die Trauung durch die Münsterpfarrerin oder den Münsterpfarrer, bzw. von den Münsterpfarrern beauftragte Personen (Vikarin oder Vikar, Stellvertreterin oder Stellvertreter).
Oft haben Brautleute nicht die gleiche oder gar keine Konfession, oft gehören sie nicht der gleichen Religionsgemeinschaft an. Heiraten kann man trotzdem, lassen Sie sich von der Pfarrperson beraten.
Ökumensische Hochzeit
Verschiedene Konfessionen sind kein Problem. Beide Konfessionen erkennen jeweils die andere Trauung an. Ob Ihre Trauung reformiert oder katholisch ist, entscheiden Sie mit der Wahl der Kirche und der Pfarrerin. Es können auch Pfarrer beider Konfessionen anwesend sein, was in der Regel aber mehr Vorbereitung benötigt.
Interreligiöse Hochzeit
Eine religiöse Trauzeremonie, in der zwei Religionen gleichberechtigt berücksichtigt werden, ist nicht möglich. Die Kirchen ermutigen statt dessen die christlichen Partner, ihre Glaubensüberzeugung zu leben und diejenige des Gegenübers zu achten. Auf dieser Basis ist auch eine kirchliche Trauung gemischtreligiöser Paare möglich.