Die Taufe ist die Aufnahme in die Gemeinschaft der Christen. Der Zeitpunkt der Taufe ist in den Landeskirchen üblicherweise im Säuglings- oder Kindesalter. Die Eltern können aber auch einen späteren Zeitpunkt wählen.
Die Taufe geschieht durch die Münsterpfarrerin oder den Münsterpfarrer, bzw. von den Münsterpfarrern beauftragte Personen (Vikarin oder Vikar, Stellvertreterin oder Stellvertreter).

Voraussetzung
Voraussetzungen dazu sind die Bereitschaft der Eltern, ihr Kind christlich zu erziehen, und die Zugehörigkeit mindestens eines Elternteils in einer der Landeskirchen. Weiteres Vorgehen: Vereinbaren Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer einen Termin für die Taufe und für ein vorbereitendes Gespräch.

Unterschiedliche Kofessionszugehörigkeit
Elternteile mit unterschiedlichen Konfessionen müssen entscheiden, in welcher Kirche bzw. auf welche Konfession das Kind getauft werden soll. Die Taufe als Sakrament wird von allen Landeskirchen gegenseitig anerkannt.

Taufgotte oder Taufgötti
Das Patenamt ist ein Ehrenamt in der Tradition des christlichen Glaubens. Es beinhaltet die Aufgabe, ein Kind auf dem Weg des Erwachsenwerdens zu begleiten. Ein Ehrenamt mit Traditionen und Vorstellungen, die sich wandeln. Die Broschüre Ein Kind ist geboren der Evangelisch-reformierten und Römisch-katholischen Kirche Basel-Stadt bietet weiterführende Informationen.